Die Homeoffice-Pauschale ist seit 2023 dauerhaft im Steuerrecht verankert – kein Corona-Sonderrecht mehr, sondern eine feste Regelung für alle, die regelmäßig von zuhause arbeiten. 2026 gelten dieselben Konditionen: 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Wer als Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Saarland von zuhause arbeitet, sollte die genauen Voraussetzungen kennen – und verstehen, wann das häusliche Arbeitszimmer die bessere Option ist.

Was die Homeoffice-Pauschale 2026 leistet

Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es, Homeoffice-Tage pauschal steuerlich geltend zu machen – ohne Einzelnachweise über tatsächliche Raumkosten. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.

Die aktuellen Konditionen:

  • 6 Euro pro Homeoffice-Tag
  • Maximal 210 Tage pro Jahr – also maximal 1.260 Euro
  • Kein separates Arbeitszimmer erforderlich – auch ein Schreibtisch im Wohnzimmer reicht
  • Gilt auch an Tagen, an denen man teilweise im Büro war – solange der Arbeitsschwerpunkt am Heimarbeitsplatz lag

Die Pauschale zählt bei Arbeitnehmern als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgabe. Sie wird auf den allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro angerechnet – wer diesen ohnehin überschreitet, profitiert von jedem zusätzlichen Euro.

Wann lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?

Die Pauschale ist vor allem für diejenigen interessant, die zwar regelmäßig von zuhause arbeiten, aber kein eigenständiges Arbeitszimmer haben – oder deren Arbeitszimmer die strengen Kriterien für den vollen Abzug nicht erfüllt.

Typische Fälle:

  • Arbeitnehmer im hybriden Modell (z. B. 2–3 Tage Homeoffice, Rest im Büro)
  • Selbstständige, die an einem Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer arbeiten
  • Personen mit kleiner Wohnung ohne separaten Raum

Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer

Seit der Reform 2023 gibt es für das häusliche Arbeitszimmer zwei Möglichkeiten:

  • Tatsächliche Kosten (unbegrenzt): Nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet – z. B. bei Lehrern ohne eigenen Schularbeitsplatz oder Selbstständigen, die ausschließlich von zuhause arbeiten.
  • Jahrespauschale 1.260 Euro: Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, aber das Arbeitszimmer nicht der alleinige Tätigkeitsmittelpunkt ist. Diese Pauschale gilt unabhängig von der Raumgröße – pauschal pro Jahr, nicht pro Tag.

Die Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag) und die Arbeitszimmer-Jahrespauschale (1.260 Euro/Jahr) können nicht für dieselben Tage kombiniert werden. An einem Tag kann immer nur eine der beiden Regelungen genutzt werden. Bei 210 Homeoffice-Tagen erreicht die Tagespauschale exakt denselben Betrag wie die Jahrespauschale – für viele Arbeitnehmer ist die tageweise Abrechnung daher flexibler.

Was dokumentiert werden muss

Die Homeoffice-Pauschale ist bewusst einfach gehalten – dennoch empfiehlt sich eine Mindestdokumentation, damit das Finanzamt im Zweifelsfall die angesetzten Tage nachvollziehen kann.

Sinnvoll ist:

  • Eine Liste der tatsächlichen Homeoffice-Tage (Datum, kurze Tätigkeitsangabe genügt)
  • Der Arbeitsvertrag oder eine Homeoffice-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Kalender- oder Zeiterfassungsauswertungen bei Selbstständigen

Wichtig: An Tagen, an denen man auch ins Büro gefahren ist, kann die Entfernungspauschale für die Fahrt trotzdem angesetzt werden – Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten schließen sich an demselben Tag nicht grundsätzlich aus, sofern der Arbeitsschwerpunkt nachvollziehbar im Homeoffice lag.

Häufige Fehler – und wie man sie vermeidet

  • Mehr als 210 Tage ansetzen: Die Obergrenze ist absolut – auch wenn mehr Tage tatsächlich im Homeoffice gearbeitet wurde.
  • Pauschale und Arbeitszimmer für dieselben Tage: Das ist nicht zulässig – eine klare Aufteilung ist erforderlich.
  • Keine Dokumentation: Wer keine Aufzeichnungen hat, riskiert eine Kürzung durch das Finanzamt.
  • Pendelpauschale vergessen: An Bürotagen kann die Entfernungspauschale weiterhin voll geltend gemacht werden – beide Posten ergänzen sich.

Reisekostenabrechnung und Homeoffice: Was gilt bei Fahrten vom Homearbeitsplatz?

Wer direkt vom Homeoffice zu einem Kunden oder einer Baustelle fährt, kann diese Fahrt als Dienstreise abrechnen – mit der vollen Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro km. Das gilt unabhängig davon, ob der Betriebssitz näher läge. Diese Kombination aus Homeoffice-Pauschale und Reisekostenvergütung ist ausdrücklich zulässig und besonders für Außendienstmitarbeiter und Selbstständige im Saarland relevant.

Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung korrekt eintragen

Bei Arbeitnehmern wird die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N unter Werbungskosten eingetragen. Bei Selbstständigen fließt sie in die Anlage EÜR oder die Gewinnermittlung als Betriebsausgabe ein. Die Pauschale muss nicht belegt werden – die Anzahl der Tage genügt.

Wer unsicher ist, ob die Pauschale oder das Arbeitszimmer in der individuellen Situation günstiger ist, sollte dies gemeinsam mit einem Steuerberater abwägen. Braun & Braun in Völklingen berät Arbeitnehmer und Selbstständige aus Saarbrücken und dem gesamten Saarland – sprechen Sie uns an.