Wer in seinem Betrieb investiert, kann seit Juli 2025 deutlich mehr Steuern sparen als bisher: Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, hat die degressive Abschreibung mit einem Satz von bis zu 30 % wiedereingeführt. Für Handwerksbetriebe und Arztpraxen ist das einer der größten steuerlichen Hebel des Jahres – wenn man weiß, wie man ihn richtig einsetzt.
Was ist die degressive Abschreibung?
Bei der normalen linearen Abschreibung wird der Anschaffungspreis eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Die degressive Abschreibung funktioniert anders: In den ersten Jahren wird deutlich mehr abgeschrieben, in späteren Jahren weniger. Der Steuervorteil entsteht durch den Vorzieheffekt – die Steuerlast sinkt sofort im Jahr der Investition.
Die neue Regelung gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Maßgeblich ist dabei das Datum der tatsächlichen Lieferung – nicht das Bestelldatum.
Wie hoch ist die degressive Abschreibung?
Der Satz beträgt das Dreifache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 30 % des jeweiligen Restbuchwerts pro Jahr. Da die meisten Betriebsmittel eine Nutzungsdauer von unter elf Jahren haben, greift in der Praxis fast immer die 30 %-Deckelung.
Ein Beispiel: Eine CNC-Maschine mit acht Jahren Nutzungsdauer würde linear mit 12,5 % pro Jahr abgeschrieben. Degressiv wären es 3 × 12,5 % = 37,5 % – gedeckelt auf 30 %. Im ersten vollen Jahr können also 30 % des Kaufpreises vom Gewinn abgezogen werden, im zweiten Jahr 30 % des verbleibenden Restbuchwerts und so weiter.
Konkretes Rechenbeispiel für einen Schreiner
Kaufpreis CNC-Fräse: 80.000 Euro (netto), Nutzungsdauer 8 Jahre, Kauf im Januar 2026:
- 2026: 80.000 × 30 % = 24.000 Euro
- 2027: 56.000 × 30 % = 16.800 Euro
- 2028: 39.200 × 30 % = 11.760 Euro
- Nach drei Jahren kumuliert: 52.560 Euro (65,7 % der Anschaffungskosten)
Bei linearer Abschreibung wären es in denselben drei Jahren nur 30.000 Euro. Der Unterschied von über 22.000 Euro bedeutet im Jahr 2026 eine deutlich niedrigere Steuerlast – und damit mehr Liquidität im Betrieb.
Welche Investitionen profitieren besonders?
Entscheidend für den Vorteil der degressiven Abschreibung ist die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Je kürzer die Nutzungsdauer, desto früher greift ohnehin schon die 30 %-Deckelung.
Für Handwerksbetriebe
Typische Investitionen im Handwerk und ihre degressive Abschreibungsrate:
- Transporter und Pkw (6 Jahre Nutzungsdauer): 30 %
- CNC-Maschinen, Baumaschinen, Gabelstapler (8 Jahre): 30 %
- Hebebühnen (10 Jahre): 30 %
- Elektrowerkzeuge (5 Jahre): 30 %
Besonders lohnend ist die degressive Abschreibung bei größeren Fahrzeug- oder Maschineninvestitionen, da hier die absoluten Beträge in den ersten Jahren am höchsten ausfallen. Mehr zu den steuerlichen Besonderheiten im Handwerk erfahren Sie in unserem Beitrag zur Bauabzugssteuer für Handwerksbetriebe.
Für Arztpraxen
Auch medizinische Geräte fallen unter die neue Regelung – mit zum Teil erheblichen Abschreibungsbeträgen:
- Ultraschallgeräte, Endoskope (5 Jahre): 30 %
- CT, MRT, Röntgengeräte, EKG (8 Jahre): 30 %
Beispiel: Eine Arztpraxis kauft im März 2026 ein neues Ultraschallgerät für 40.000 Euro. Im ersten Jahr (10 Monate) können 10.000 Euro abgeschrieben werden, im zweiten Jahr weitere 9.000 Euro. Wer ohnehin eine Praxiserweiterung oder -übernahme plant, sollte die degressive Abschreibung fest in die Finanzplanung einkalkulieren. Mehr dazu in unserem Beitrag Praxisübernahme steuerlich optimal gestalten.
Wichtig für Arztpraxen: Da ärztliche Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei sind, sind Praxen in der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind daher die Bruttokosten inklusive Umsatzsteuer – was die Abschreibungsbasis erhöht.
Sonderregel: 75 % Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Für reine Batterieelektrofahrzeuge (keine Plug-in-Hybride), die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 zum Betriebsvermögen angeschafft werden, gilt eine noch attraktivere Sonderregelung (§ 7 Abs. 2a EStG):
- Anschaffungsjahr: 75 % der Anschaffungskosten
- 1. Folgejahr: 10 %
- 2. und 3. Folgejahr: je 5 %
- 4. Folgejahr: 3 %
- 5. Folgejahr: 2 %
Bei einem Elektrotransporter für 60.000 Euro können also im Anschaffungsjahr 45.000 Euro sofort abgeschrieben werden. Die Regelung gilt übrigens auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge – der Gesetzestext schränkt dies nicht auf Neuwagen ein. Zu beachten: Wer diese 75 %-Abschreibung nutzt, kann keine zusätzliche Sonderabschreibung nach § 7g EStG geltend machen.
Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Besonders wirksam wird die degressive Abschreibung in Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB). Der IAB ermöglicht es, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor der Anschaffung vom Gewinn abzuziehen – maximal 200.000 Euro je Betrieb. Im Jahr der Investition werden dann IAB und degressive Abschreibung miteinander verrechnet.
Wer beide Instrumente kombiniert, kann im Ergebnis bereits im Investitionsjahr und dem Vorjahr den Großteil der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen – ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Weitere steuerliche Fördermöglichkeiten, die oft übersehen werden, haben wir in unserem Beitrag Steuerliche Förderungen, die kaum jemand nutzt zusammengefasst.
Wann lohnt der Wechsel zur linearen Abschreibung?
Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist jederzeit möglich – umgekehrt jedoch nicht. Der optimale Zeitpunkt für den Wechsel ist erreicht, wenn der lineare Jahresbetrag (Restwert geteilt durch verbleibende Nutzungsdauer) höher ist als der degressive Betrag. Bei einem degressiven Satz von 30 % ist das in der Regel dann der Fall, wenn noch etwa drei Jahre Nutzungsdauer verbleiben.
Was fällt nicht unter die degressive Abschreibung?
Nicht alle Investitionen profitieren von der neuen Regelung. Ausgeschlossen sind:
- Gebäude und Immobilien
- Immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software-Lizenzen, Patente)
- Wirtschaftsgüter, die vor dem 1. Juli 2025 oder nach dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden
Jetzt investieren – und steuerlich profitieren
Die degressive Abschreibung gilt nur für Anschaffungen bis Ende 2027. Wer ohnehin Investitionen plant – sei es eine neue Maschine, ein Firmenfahrzeug oder medizinische Geräte – sollte die verbleibende Zeit nutzen und die Investition steuerlich optimal gestalten. Eine frühzeitige Planung zahlt sich aus: Je früher im Jahr investiert wird, desto höher der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr.
Haben Sie Fragen, welche Investitionen in Ihrem Betrieb von der degressiven Abschreibung profitieren? Unser Team bei Braun & Braun berät Sie gerne – vereinbaren Sie jetzt einen Termin.