Wer 2026 in Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen oder Energieeffizienzmaßnahmen investiert, kann erhebliche Steuervorteile nutzen – vorausgesetzt, die Investitionen sind richtig geplant und dokumentiert. Für Handwerksbetriebe und Immobilieninvestoren im Saarland bieten sich dabei besonders attraktive Kombinationen aus Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträgen und staatlichen Förderprogrammen.
Ladeinfrastruktur im Betrieb: Steuerlich voll absetzbar
Wer auf dem Betriebsgelände Ladestationen für Elektrofahrzeuge installiert – sei es für den eigenen Fuhrpark oder für Mitarbeiter – kann diese Kosten vollständig als Betriebsausgabe absetzen. Das gilt für die Anschaffung der Ladeeinrichtung genauso wie für Installation und Netzanschluss.
Zusätzlich lassen sich folgende steuerliche Instrumente kombinieren:
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten können bereits im Jahr vor der Anschaffung vom Gewinn abgezogen werden – bis zu einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro pro Betrieb.
- Degressive Abschreibung: Für Ladestationen, die bis Ende 2027 angeschafft werden, gilt die degressive AfA mit dem Dreifachen des linearen Satzes, maximal 30 % pro Jahr. Das schafft besonders im ersten Jahr hohe Abzüge.
- Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Kleinere Betriebe können zusätzlich bis zu 20 % der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren abschreiben.
Für Handwerksbetriebe in Saarbrücken und dem Saarland, die ohnehin ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge umstellen, lohnt sich eine genaue Planung der Investitionsreihenfolge – IAB und degressive AfA lassen sich gezielt einsetzen, um die Steuerlast in Hochgewinn-Jahren zu senken.
Steuerfreier Arbeitgebervorteil: Laden für Mitarbeiter
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern das kostenlose oder vergünstigte Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz ermöglichen, können diesen Vorteil steuerfrei gewähren – ohne Lohnsteuer und ohne Sozialabgaben. Das gilt sowohl für das Strom-Aufladen im Betrieb als auch für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladeeinrichtung zur privaten Nutzung.
Dieser Benefit ist ein kostengünstiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und wird von Kanzleien wie Braun & Braun in Völklingen regelmäßig in der Lohnoptimierung für Mandanten eingesetzt.
Energieeffizienz im Betrieb: Wärmepumpe, Dämmung und LED
Investitionen in die Energieeffizienz des Betriebsgebäudes – Wärmepumpen, Wärmedämmung, moderne Fensterfronten oder LED-Beleuchtung – sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. Für neu angeschaffte Anlagen und Einbauten bis Ende 2027 gilt auch hier die degressive Abschreibung.
Besonders für Handwerksbetriebe in Völklingen und dem Saarland, die eigene Betriebsgebäude besitzen, ergibt sich dadurch eine doppelte Rendite: niedrigere Energiekosten und gleichzeitig höhere steuerliche Abzüge in den ersten Betriebsjahren.
Auch der IAB ist einsetzbar: Wer im Jahr 2026 plant, 2027 in eine neue Heizungsanlage zu investieren, kann den Abzug bereits jetzt vornehmen – und so die aktuelle Steuerlast reduzieren.
Für Vermieter und Immobilieninvestoren
Wer Wohnimmobilien vermietet und energetisch saniert, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Für selbst genutzte Immobilien gilt darüber hinaus die Steuerermäßigung nach § 35c EStG: 20 % der Aufwendungen für anerkannte Energieeffizienzmaßnahmen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – verteilt über drei Jahre.
Anerkannte Maßnahmen umfassen unter anderem:
- Wärmedämmung von Wänden, Dach und Bodenplatte
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Optimierung von Heizungs-, Kühl- und Lüftungssystemen
Voraussetzung: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, und die Maßnahmen müssen von einem zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.
Staatliche Förderprogramme: KfW und BAFA
Steuervorteile und staatliche Förderprogramme schließen sich nicht grundsätzlich aus – müssen aber sorgfältig abgestimmt werden, da manche Förderungen die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren.
Die wichtigsten Programme 2026:
- KfW-Programm 442 (Klimafreundliche Mobilität): Zuschüsse für private und gewerbliche Ladeinfrastruktur
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): 15–35 % Förderung für Wärmepumpen, Dämmung und andere Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich
- KfW-Energieeffizienz-Programme für Unternehmen: Günstige Kredite für betriebliche Energieeffizienzinvestitionen
Erhaltene Zuschüsse mindern in der Regel die abschreibungsfähigen Anschaffungskosten – dieser Effekt muss bei der steuerlichen Planung berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater verhindert, dass Fördervorteile durch falsche Verbuchung verloren gehen.
Praxisbeispiel: Handwerksbetrieb in Saarbrücken
Ein Sanitär- und Heizungsbetrieb aus Saarbrücken plant 2026 folgende Investitionen: drei Ladepunkte auf dem Betriebshof (18.000 Euro), eine neue Wärmepumpe für das Bürogebäude (22.000 Euro) und die Umstellung der Beleuchtung auf LED (4.000 Euro).
Steuerliche Möglichkeiten im Überblick:
- IAB bereits 2025 für die geplanten Investitionen: bis zu 22.000 Euro Gewinnminderung im Vorjahr
- Degressive AfA auf alle drei Positionen: im ersten Jahr je nach Nutzungsdauer bis zu 30 % der Nettoanschaffungskosten
- BAFA-Förderung für die Wärmepumpe: 15–25 % der Kosten als Zuschuss möglich
- Steuerfreier Ladebenefit für Mitarbeiter ohne Zusatzkosten bei der Lohnabrechnung
Allein durch die Kombination aus IAB und degressiver AfA können in den ersten zwei Jahren über 70 % der Investitionskosten steuerlich wirksam werden – deutlich mehr als bei linearer Abschreibung.
Jetzt planen – Investitionen 2026 und 2027 steuerlich optimieren
Wer Ladeinfrastruktur oder Energieeffizienzmaßnahmen plant, sollte nicht bis zur Jahressteuererklärung warten. Die optimale Nutzung von IAB, degressiver AfA und Förderprogrammen erfordert eine vorausschauende Planung.
Braun & Braun berät Handwerksbetriebe, Unternehmer und Immobilieninvestoren aus Saarbrücken, Völklingen und dem gesamten Saarland – von der Investitionsplanung bis zur korrekten Verbuchung von Fördermitteln. Sprechen Sie uns an.