1) Grundprinzipien kurz erklärt
- B2B-Leistungen (an Unternehmen): In der Regel gilt das Empfängerortprinzip – die Umsatzsteuer entsteht dort, wo der Auftraggeber sitzt (Reverse-Charge). Hinweis auf der Rechnung erforderlich.
- B2C-Leistungen (an Privatkunden in der EU): Bei elektronisch erbrachten Leistungen kann das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren greifen. Schwellenwerte und Leistungstyp beachten.
- Außerhalb der EU: Häufig nicht in Deutschland steuerbar. Prüfen Sie immer, wer Auftraggeber ist (Plattform vs. Marke) und welche Leistung vorliegt (Werbeleistung, digitale Inhalte, Nutzungsrechte).
Einsteiger-Überblick zu Influencer-Steuern finden Sie hier:
Steuerberatung für Influencer.
2) Praxisbeispiele
Beispiel A: Werbepost für eine französische Marke (B2B, EU)
Ort der Leistung beim Empfänger. Rechnung ohne deutsche USt mit Hinweis auf Reverse-Charge. USt-ID des Auftraggebers dokumentieren.
Beispiel B: Sponsoring durch US-Plattform (B2B, Drittland)
Leistungsort häufig im Drittland – in Deutschland nicht steuerbar. Vertrag und Leistungsbeschreibung klar ablegen.
Beispiel C: Verkauf eines E-Books an EU-Privatkunden (B2C, elektronisch)
Ab bestimmtem Umfang Besteuerung im Wohnsitzstaat der Kunden – Meldung und Abführung über OSS möglich. Belege über den Kundenstandort (indizierende Merkmale) sichern.
3) Rechnungsangaben & E-Rechnung
- Reverse-Charge-Hinweis bei B2B-Services in der EU (z. B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“).
- USt-ID des Auftraggebers prüfen und dokumentieren.
- E-Rechnung vorbereiten: Prozesse & Formate im Blick – siehe
E-Rechnung: Überblick und
Häufige Fehler bei der E-Rechnung.
4) Musterformulierungen
Reverse-Charge (EU-B2B):
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge). Ort der Leistung: Sitz des Leistungsempfängers. USt wird vom Leistungsempfänger geschuldet.“
Nicht im Inland steuerbar (Drittland-B2B):
„Leistung an im Drittland ansässigen Unternehmer. Nicht in Deutschland steuerbar.“
5) Checkliste für Influencer
- Vertrag/Briefing: Wer ist Auftraggeber? Welche Leistung genau?
- USt-Status & USt-ID des B2B-Kunden prüfen (EU)
- Rechnung mit korrekten Pflichtangaben & ggf. Reverse-Charge-Hinweis
- OSS-Relevanz für B2C-Digitalumsätze bewerten
- Digitale Ablage/GoBD – Workflows und Belege sauber führen
Für die technische Umsetzung (Ablage, Workflows) empfehlen wir digitale Prozesse:
Unternehmen online.