Gründer stehen früh vor der Frage: Reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – oder ist eine Bilanz nötig bzw. sinnvoll? Hier ist ein praxistauglicher Leitfaden für 2025.
1) Rechtliche Einordnung (kurz & verständlich)
- HGB: Kaufleute bilanzieren grundsätzlich. Für Einzelkaufleute gibt es Erleichterungen, wenn bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden.
- Steuerrecht (AO): Gewerbliche Unternehmer müssen bilanzieren, wenn Umsatz oder Gewinn bestimmte Grenzen überschreiten (jährlich prüfen).
- Freiberufler: (z. B. Ärzte) sind regelmäßig nicht zur Bilanz verpflichtet – EÜR bleibt Standard, Bilanz freiwillig möglich.
2) Entscheidung in der Praxis
EÜR passt, wenn das Geschäft überschaubar ist, Sie Liquidität/Einfachheit priorisieren und die Grenzen nicht reißen. Bilanz lohnt sich, wenn Banken/Investoren Transparenz erwarten, Warenbestände/Anlagen hoch sind oder Sie stark wachsen.
3) Beispiele
Beispiel A: Online-Dienstleister (Umsatz 350 T€, Gewinn 95 T€)
Gewinngrenze überschritten → Bilanzpflicht aus Steuerrecht. Frühzeitig Umstellung und Prozesse planen.
Beispiel B: Handwerksbetrieb (Umsatz 620 T€, Gewinn 60 T€)
Grenzen eingehalten → EÜR weiterhin möglich; freiwillige Bilanz kann sinnvoll sein (Bankgespräche, Warenbestände).
Beispiel C: Ärztin (Freiberuflerin, Umsatz 1,2 Mio.€)
Als Freiberuflerin keine Pflicht zur Bilanz – EÜR weiterhin zulässig; betriebswirtschaftlich kann eine Bilanz mehr Aussagekraft liefern.
4) Umstellung sauber umsetzen
- Abstimmung mit der Steuerberatung (Zeitpunkt, Eröffnungsbilanz, Inventur, Anlagenverzeichnis)
- Kontenrahmen und Prozesse (Wareneinsatz, Vorräte, Rückstellungen) anpassen
- Digitale Belegflüsse & DMS etablieren:
Unternehmen online
5) Checkliste für Gründer
- Rechtsform klären – siehe
Rechtsform - Schwellenwerte jährlich prüfen
- GoBD-konforme Ablage (auch bei EÜR) sicherstellen
- Bankgespräche: Welche Reportings werden erwartet?
- Gründerfehler vermeiden –
typische Fehler bei Gründern