Influencer und Content-Creator stehen häufig vor der Frage: Wie behandle ich Gratisprodukte, Affiliate-Provisionen und Sponsoring steuerlich richtig? Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Grundsätze – praxisnah und verständlich.

1) Was zählt als Einnahme – und wann?

Monetäre Umsätze (z. B. Affiliate-Provisionen) sind klassische Betriebseinnahmen. Sachzuwendungen (z. B. Produkte zur Review) können als betriebliche Einnahmen oder unentgeltliche Wertabgabe zu erfassen sein – je nach Nutzung und Vereinbarung. Eine ordentliche Dokumentation ist entscheidend.

Grundlagen und typische Fragestellungen haben wir im Überblicksartikel zusammengefasst:
Steuerberatung für Influencer.

2) Umsatzsteuer: unentgeltliche Wertabgabe im Blick behalten

Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss bei Privatentnahmen oder Eigenverbrauch prüfen, ob eine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt. Das gilt insbesondere, wenn ein kostenlos erhaltenes Produkt privat genutzt wird. Wird das Produkt ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet (z. B. Test und Erstellung von Content), spricht vieles gegen eine Wertabgabe – entscheidend ist die tatsächliche Nutzung und Dokumentation.

Tipp für Gründer: Kläre zu Beginn, ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist. Für eine fundierte Entscheidung lohnt ein Erstgespräch und ein Blick auf unsere Seite Existenzgründungen.

3) GoBD & Belegablage: so bleibt alles prüfungssicher

Influencer sollten von Anfang an eine saubere Belegorganisation aufsetzen: nachvollziehbare Zuordnung von Produkten/Kooperationen, Ablage von Verträgen, Screenshots (Kampagnenseiten, Affiliate-Dashboards), Rechnungen/Abrechnungen. Digitale Zusammenarbeit erleichtert das: digitale Prozesse mit Braun & Braun.

4) Praxisbeispiele

Affiliate-Einnahmen

Provisionen sind Betriebseinnahmen. Achte auf periodengerechte Erfassung (Auszahlungszeitpunkt/Abrechnungszeitraum) und auf die korrekten Belege aus dem Netzwerk-Dashboard.

Gratisprodukte zur Rezension

Nur Test & Content-Produktion? Regelmäßig vollständig betrieblich veranlasst. Privatnutzung? Prüfe die umsatzsteuerliche Wertabgabe. Dokumentiere die Verwendung nachvollziehbar.

Werbegeschenke & Kooperationen

Werbegeschenke, die du selbst an Dritte gibst, unterliegen speziellen Freigrenzen und Pauschalsteuern. Siehe unsere Beiträge
Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftspartner
und
Beim Schenken auch an das Finanzamt denken.

5) Checkliste für Content-Creator

  • Kooperationsvertrag/Briefing ablegen (Leistung, Gegenleistung, Nutzungsrechte)
  • Beleg zu jedem Produkt/Geldfluss sichern (Rechnung, Abrechnung, Screenshot)
  • Verwendungsnachweis führen (nur betrieblich, gemischt, privat)
  • Regelmäßig Buchhaltung & Umsatzsteuer prüfen – bei Bedarf Kleinunternehmeroption evaluieren
  • Digitale Prozesse nutzen (z. B. Beleg-Upload, Workflows) –
    Mehr zur Digitalisierung

6) Häufige Fehler

  • Gratisprodukte ohne Dokumentation – fehlende Nachvollziehbarkeit
  • Vermischung privat/betrieblich ohne klare Abgrenzung
  • Fehlende oder unvollständige Belege bei Affiliate-Netzwerken
Beratung gewünscht? Wir unterstützen Influencer und Creator im Raum Völklingen, Saarlouis und Saarbrücken – von der Erstberatung bis zur laufenden Betreuung. ->Kontakt aufnehmen.