Die neue Arbeitswelt bringt neue steuerliche Herausforderungen – für Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitgeber gleichermaßen. Wer remote arbeitet, vielleicht sogar grenzüberschreitend, muss sich mit der Frage beschäftigen: Wo bin ich eigentlich steuerpflichtig?

Die Digitalisierung hat die Arbeitswelt verändert. Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice oder ortsunabhängig aus dem Ausland. Was aus Sicht der Flexibilität ein Gewinn ist, wirft steuerlich oft komplexe Fragen auf. Die Steuerpflicht hängt nicht nur vom Wohnsitz ab, sondern auch vom Arbeitsort, der Vertragsgestaltung und der Dauer des Aufenthalts im Ausland.

Was bedeutet Steuerpflicht bei Remote Work?

Ob du in Deutschland oder im Ausland Steuern zahlst, hängt unter anderem davon ab:

  • Wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast
  • Wo du deinen Wohnsitz gemeldet hast
  • In welchem Land du arbeitest
  • Wie lange du dich dort aufhältst
  • Ob ein Doppelbesteuerungsabkommen greift

In der Regel gilt: Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in einem anderen Land arbeitet, kann dort als steuerlich ansässig gelten – mit weitreichenden Folgen für die Einkommensteuer.

Remote Work aus dem Ausland: Was gilt für Arbeitnehmer?

Wenn Angestellte ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, kann sich die Steuerpflicht verschieben. Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland müssen prüfen, ob dadurch eine Betriebsstätte im Ausland entsteht – was wiederum zu steuerlichen Pflichten im jeweiligen Land führen kann.

Typische Risiken:

  • Meldepflichten für Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat
  • Doppelbesteuerung (wenn kein DBA greift)
  • Sozialversicherungspflicht im Ausland

Digitale Nomaden & Freelancer: Steuerfrei im Ausland?

Viele Selbstständige träumen davon, ortsunabhängig zu arbeiten. Aber Achtung: Wer regelmäßig von einem bestimmten Land aus arbeitet, muss dort ggf. ein Gewerbe anmelden oder Steuern zahlen. Selbst wenn die Kunden in Deutschland sitzen, kann im Aufenthaltsland eine steuerliche Betriebsstätte entstehen.

Welche Dokumente und Nachweise braucht man?

Damit das Finanzamt die steuerliche Situation korrekt beurteilen kann, sind häufig folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Arbeitsverträge / Projektverträge
  • A1-Bescheinigung bei sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit im Ausland
  • Dokumentation der Reisedaten und Tätigkeitsorte

Doppelbesteuerung vermeiden: Wann greift ein DBA?

Deutschland hat mit über 90 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Es regelt, in welchem Land Einkommen versteuert werden darf und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

Checkliste für Unternehmer und Remote-Mitarbeitende

Thema Zu beachten
Wohnsitz & Aufenthalt Anmeldung im jeweiligen Land, ggf. Meldepflichten
Arbeitsverhältnis Besteht Lohnsteuerpflicht im Ausland?
Sozialversicherung A1-Bescheinigung prüfen
Doppelbesteuerungsabkommen Gibt es ein DBA mit dem Tätigkeitsstaat?
Steuerberatung Frühzeitig klären, bevor es zu Nachzahlungen kommt

Fazit: Steuerlich gut vorbereitet im Homeoffice und Ausland

Remote Work bietet viele Chancen, bringt aber auch steuerliche Komplexität mit sich. Für Arbeitnehmer, Freelancer und Unternehmen ist eine fundierte Steuerberatung unerlässlich, um rechtssicher und effizient zu arbeiten – egal von wo aus.

Steuerberater Braun aus Völklingen im Saarland unterstützt Mandanten bei allen Fragen zur internationalen Steuerpflicht und Remote Work. Ob A1-Antrag, Umsatzsteuer im Ausland oder steueroptimierte Vertragsgestaltung – unsere Kanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen für die Arbeitswelt von morgen.