1) Kerndifferenz
- Praxisgemeinschaft: Organisatorischer Zusammenschluss zur gemeinsamen Nutzung von Räumen/Personal/Technik. Jede Praxis rechnet selbst ab, eigene Patientenstämme, häufig interne Kostenverteilung.
- BAG (Gemeinschaftspraxis): Gemeinsame Berufsausübung als wirtschaftliche Einheit (z. B. GbR/PartG). Gemeinsame Abrechnung, gemeinsame Patienten, Gewinnverteilung nach Vertrag.
2) Steuerliche Folgen
- Einkünfteermittlung: BAG → gemeinsamer Jahresabschluss/Überschussrechnung der Gesellschaft; Praxisgemeinschaft → jede Praxis separat.
- Umsatzsteuer: Leistungen zwischen den Mitgliedern der Praxisgemeinschaft können umsatzsteuerpflichtig sein (z. B. Personal-/Geräteüberlassung). In der BAG entfallen interne Leistungsbeziehungen.
- GewSt-Risiken: Atypische Nebenumsätze (z. B. Handel, kosmetische Leistungen) sorgfältig trennen.
3) Organisation & Verträge
- BAG: Gesellschaftsvertrag (Einlage, Gewinnverteilung, Ausscheiden, Investitionen, Vertretung)
- Praxisgemeinschaft: Präzise Kostenverteilungs- und Nutzungsregelungen, klare Außendarstellung (kein „Schein-BAG“)
- Digitale Rechnungsprozesse & E-Rechnung mit Partnern/Lieferanten planen:
E-Rechnung für Ärzte
4) Checkliste für die Wahl der Struktur
- Gemeinsame Patientenbehandlung gewollt? → eher BAG
- Nur Raum-/Gerätenutzung ohne gemeinsame Behandlung? → eher Praxisgemeinschaft
- Abrechnung: gemeinsam (BAG) vs. getrennt (Praxisgemeinschaft)
- USt-Risiken bei internen Leistungen bedenken (Praxisgemeinschaft)
- Haftung/Eintritt/Austritt vertraglich sauber regeln
Vertiefung zu Ärztethemen: