Die häusliche Pflege von Angehörigen ist für viele Menschen in Saarland eine wichtige, oft auch belastende Aufgabe. Um diese Verantwortung steuerlich anzuerkennen, bietet das Einkommensteuerrecht mehrere Entlastungsmöglichkeiten – einige davon wurden 2025 angepasst oder gesetzlich klargestellt.

Pflege-Pauschbetrag ab 2025

Wer einen Angehörigen unentgeltlich in dessen oder in der eigenen Wohnung pflegt und kein Pflegegeld dafür erhält, kann den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG in Anspruch nehmen:

  • Pflegegrad 2: 600 €
  • Pflegegrad 3: 1.100 €
  • Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 €

Der Betrag gilt pro gepflegter Person und wird ohne Einzelnachweis pauschal angesetzt. Nutzen sie die Vorteile, Pflege ist keine ehrenamtliche Dienstleistung.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegekosten

Ausgaben für Pflegekräfte, Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter lassen sich steuerlich absetzen – vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt unbar (z. B. per Überweisung). Neu ab 2025: Barzahlungen sind nicht mehr steuerlich anerkannt, auch nicht bei Pflege- und Betreuungsleistungen.

Folgende Steuerermäßigungen sind möglich:

  • 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen – maximal 4.000 € pro Jahr
  • 20 % der Pflege- und Betreuungsleistungen, die nicht durch die Pflegeversicherung erstattet wurden

Außergewöhnliche Belastungen bei Pflege

Zusätzliche Ausgaben wie Umbauten im Bad, Treppenlifte oder Fahrten zu Ärzten können ggf. als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Voraussetzung: Die zumutbare Eigenbelastung (abhängig vom Einkommen und Familienstand) wird überschritten.

Pflegegeld 2025 – zur Orientierung

Wer Pflegegeld von der Pflegeversicherung bezieht, erhält 2025 je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 347 €
  • Pflegegrad 3: 599 €
  • Pflegegrad 4: 800 €
  • Pflegegrad 5: 990 €

Hinweis: Das Pflegegeld schließt die Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrags nicht automatisch aus, wenn es für pflegebezogene Ausgaben eingesetzt wird.

So unterstützen wir Sie in Völklingen und im Saarland

Als erfahrene Steuerberater für Familienunternehmen beraten wir Sie individuell, wie Sie Pflegekosten korrekt absetzen und welche Kombination aus Pauschbetrag, Ermäßigungen und außergewöhnlichen Belastungen in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Besonders im Saarland, wo viele Angehörige pflegen, lohnt sich ein Gespräch, um keine steuerlichen Vorteile zu verschenken.

Fazit: Pflege verdient Anerkennung – auch steuerlich

Ob Sie einen Angehörigen regelmäßig unterstützen oder dauerhaft pflegen – das Steuerrecht bietet Ihnen ab 2025 klarere und höhere Entlastungen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten mit professioneller Unterstützung.

Mehr erfahren?

Sie pflegen Angehörige und möchten steuerlich alles richtig machen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie persönlich in Völklingen und im ganzen Saarland.