Sie müssen bis zum 30. Juni 2026 erstmals GloBE Information Returns oder Notifications abgeben, sofern Ihre Unternehmensgruppe die Umsatzschwelle von 750 Mio. Euro überschreitet — das bringt Berichtspflichten, Meldeprozesse beim BZSt und potenzielle Mindeststeuerzahlungen in Deutschland mit sich.
Diese Verpflichtung fällt genau in die Phase, in der nationale Abläufe gerade erst etabliert werden. Das BZSt arbeitet noch an den technischen Schnittstellen und Meldeprozessen, während Sie intern bereits Daten, Governance und Steuerberechnungen organisieren sollten. Falls Sie jetzt keine klaren Prozesse, Zuständigkeiten und Datensammlungen aufsetzen, riskieren Sie Fristversäumnisse und Rückfragen der Finanzbehörden.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fristen, welche Meldungen konkret erforderlich sind, welche Daten Sie benötigen und wie der deutsche BZSt-Prozess die Mindeststeuerveranlagung 2026 beeinflusst. Ganz ehrlich: Es ist ein ziemlicher Dschungel – aber mit etwas Struktur durchaus machbar.
Pillar Two 2026: Zentrale Fristen und neue Meldepflichten
Die entscheidenden Termine betreffen die Abgabe des GloBE Information Return (GIR) und der QDMTT-Erklärung bis spätestens 30. Juni 2026. Es gelten Schwellenwerte (750 Mio. EUR) und ziemlich detaillierte Anforderungen an Aufbau, Inhalte und elektronische Übermittlung der GloBE-Meldungen.
GloBE Information Return (GIR) und QDMTT: Meldefrist 30. Juni 2026
Für das Wirtschaftsjahr 2024 ist die erste GIR-Übermittlung voraussichtlich bis zum 30. Juni 2026 einzureichen.
Im GIR werden die staatenbezogenen Daten zur konzernweiten Steuerbemessung gemeldet, die für die Berechnung der effektiven Mindeststeuer herangezogen werden.
Parallel dazu ist die QDMTT-Erklärung (Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax) relevant, falls Ihr Gruppenträger eine nationale Ergänzungssteuer abführen muss.
Die Frist für QDMTT kann mit der GIR zusammenfallen. Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Gruppe QDMTT-pflichtig ist und wer tatsächlich als Gruppenträger meldet – das ist nicht immer so eindeutig, wie man denkt.
Technisch läuft die Übermittlung in Deutschland elektronisch über das BZSt-Portal oder die Massendatenschnittstelle.
Fehlende oder verspätete Meldungen können zusätzliche Prüfungen der Finanzbehörden nach sich ziehen – das möchte wirklich niemand.
Verpflichtete Unternehmensgruppen und Schwellenwerte
Meldepflichtig sind Unternehmensgruppen, wenn die oberste Muttergesellschaft in zwei der letzten vier Jahre einen Konzernumsatz von mindestens 750 Mio. EUR ausgewiesen hat.
Das gilt unabhängig davon, ob die Muttergesellschaft in Deutschland sitzt; für inländische Geschäftseinheiten entsteht dann eine nationale Gruppenzuordnung.
Der Gruppenträger übernimmt die zentralen Pflichten: Er reicht GIR, Gruppenträgermeldung und gegebenenfalls QDMTT ein.
Wurde der Gruppenträger nicht bestimmt, legen die Behörden ihn fest. Das kann Ihre Meldeplanung ordentlich durcheinanderbringen.
Prüfen Sie Ihre Umsatzdaten und Konzernabschlussperioden am besten frühzeitig.
Fehleinschätzungen bei der Schwellenwertprüfung führen schnell zu Nachmeldungen oder sogar Bußgeldern.
GloBE-Meldungen: Umfang und Aufbau
Die GIR besteht aus allgemeinen Konzernangaben, staatenbezogenen Finanzdaten und einer Zusammenfassung zur Mindeststeuer.
Sie müssen Angaben zu jeder beteiligten Geschäftseinheit, Beteiligungsverhältnissen, primärer und sekundärer Ergänzungssteuer sowie zu Steuerpositionen je Staat machen.
Technisch sind die Daten über standardisierte Datensätze zu übermitteln.
Achten Sie auf korrekte Identifikationsdaten (Name, Adresse, Steuernummer) und darauf, dass alle Geschäftseinheiten sauber zugeordnet sind.
Bereiten Sie interne Datenquellen vor: konsolidierte Gewinn- und Verlustdaten, Steuerbemessungsgrundlagen pro Jurisdiktion und Informationen zu steuerlichen Anpassungen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre IT- und Reporting-Teams die geforderten Datenformate und Prüfregeln kennen – sonst gibt es später Chaos.
Aktuelle Fristen: Von der GIR-Benachrichtigung bis zur QDMTT-Erklärung
Die Gruppenträgermeldung muss spätestens zwei Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums elektronisch an das BZSt übermittelt werden.
Für die erste Berichtsperiode gelten verlängerte Fristen: Datenübermittlung an das BZSt 18 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres, Weiterleitung an Partnerstaaten bis 24 Monate.
In den Folgejahren verkürzen sich die Fristen: 15 Monate für die BZSt-Übermittlung und 18 Monate für die Weiterleitung an Partnerstaaten.
Ihre internen Deadlines sollten diese Zeitfenster abbilden, damit GIR, QDMTT und die nationale Mindeststeuererklärung rechtzeitig fertig sind.
Koordinieren Sie die Meldeprozesse zwischen Konzern- und inländischen Einheiten.
Dokumentieren Sie Zuständigkeiten, um verspätete Einreichungen und Reklamationen zu vermeiden – das klingt banal, ist aber Gold wert.
Vorbereitung auf die GloBE-Abgabe: Anforderungen und Prozesse
Sie sollten Daten, Berechnungen und Abstimmungen rechtzeitig organisieren. Klare Verantwortlichkeiten, definierte Datenquellen und nachvollziehbare Berechnungslogiken sind entscheidend, damit die GloBE-Meldungen nicht auf den letzten Drücker entstehen.
Datenerfassung und Berechnungsanforderungen
Erfassen Sie vollständige, periodenbezogene Finanzdaten für alle Geschäftseinheiten der Gruppe. Dazu zählen Steuerbemessungsgrundlagen, Buchgewinne, bereinigte Gewinnkennzahlen und die tatsächlich gezahlten Steuern. Halten Sie Quellen und Währungsumrechnungen sauber dokumentiert.
Nutzen Sie das GloBE QDMTT-Format für die technische Datenübermittlung, sofern es verfügbar ist. Automatisieren Sie, wo es Sinn macht, aber prüfen Sie Materialitätsgrenzen und ungewöhnliche Posten lieber noch einmal manuell. Legen Sie Prüfpfade an, damit jede Zahl auf eine Buchung oder einen Konzernabschlussposten zurückgeführt werden kann – das spart Nerven bei Rückfragen.
Berechnen Sie die effektive Steuerquote nach den GloBE-Regeln. Dokumentieren Sie alle Anpassungen (z. B. permanente Differenzen, Zinseinschränkungen) und die verwendeten Formeln. Planen Sie unbedingt Zeit für interne Plausibilitätsprüfungen und Korrekturschleifen ein, bevor die finale GIR-/GloBE-Meldung rausgeht.
Abstimmung mit lokalen steuerlichen Vorschriften
Vergleichen Sie GloBE-Berechnungen mit lokalen Steuererklärungen und dem Country-by-Country-Reporting. Identifizieren Sie Abweichungen in der Bemessungsgrundlage oder bei steuerlichen Anpassungen. Legen Sie fest, welche lokalen Regeln Vorrang haben und wo GloBE-spezifische Anpassungen erforderlich sind.
Kommunizieren Sie mit den lokalen Steuerteams frühzeitig. Fordern Sie abgestimmte Steuerdaten, Nachweise zu gezahlten Steuern und Informationen zu Steuerbefreiungen an. Behalten Sie Fristen und Meldewege in Deutschland im Blick, etwa die Gruppenträgermeldung ans BZSt und die Fristen für GIR/GloBE Information Return bis 30.06.2026.
Erstellen Sie ein verbindliches Abgleichsprotokoll. Das hilft, Inkonsistenzen mit nationalen Mindeststeuererklärungen zu vermeiden und dokumentiert die Entscheidungsgrundlage für BZSt-Prozesse sowie mögliche Prüfungen.
Safe-Harbour-Regeln und Ausnahmen
Prüfen Sie, ob Ihre Gruppe von Safe-Harbour-Regeln oder Schwellenwerten profitieren kann. Manche Ausnahmen betreffen niedrige Steuerquoten in bestimmten Jurisdiktionen oder de-minimis-Transaktionen. Dokumentieren Sie die rechtliche Grundlage für jede angewandte Ausnahme, auch wenn es auf den ersten Blick übertrieben wirkt.
Führen Sie Nachweisdokumente für jede Inanspruchnahme von Safe-Harbour-Regeln mit. Dazu gehören Berechnungen, lokale Bescheide und interne Genehmigungen. Im Zweifel holen Sie lieber eine verbindliche interne Stellungnahme oder externen Rat ein – sicher ist sicher.
Beachten Sie, dass Ausnahmen die Meldung im GIR/GloBE-Meldungen-Format beeinflussen können. Passen Sie QDMTT-Reports an, damit Ausnahmen und Berechtigungen klar ausgewiesen sind und die vom BZSt geforderten Datenfelder vollständig befüllt werden.
Nationale Umsetzung: Deutschland, BZSt-Prozess und Mindeststeuer 2026
Deutschland hat das Mindeststeuergesetz (MinStG) eingeführt und startet Mitte 2026 erste Meldeprozesse. Sie müssen vor allem Fristen, Meldewege und die Frage der inländischen Zusatzsteuer (QDMTT) im Blick behalten.
DE-Umsetzung der Pillar Two-Regeln
Deutschland hat die EU‑Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung in nationales Recht umgesetzt. Das MinStG regelt, welche multinationalen Gruppen und großen inländischen Gruppen meldepflichtig sind.
Die Vorgaben orientieren sich an den OECD/GloBE‑Regeln: Berechnungsgrundlagen, Mindeststeuersatz von 15 % sowie Zuordnungs‑ und Ergänzungssteuern sind festgelegt.
Für Sie entscheidend: Periodenanfang und Wirtschaftsjahr‑Regeln bestimmen, für welche Steuerperiode die GloBE‑Meldungen zu erstellen sind. Gruppen mit abweichenden Wirtschaftsjahren können besondere Fristen erhalten. Prüfen Sie, ob Ihre Gruppe eine Muttergesellschaft im EU‑Wirtschaftsraum hat und ob Ausnahmen oder anerkannte Primärergänzungssteuerregelungen greifen – das ist manchmal weniger eindeutig, als es klingt.
BZSt‑Meldeverfahren und technischer Ablauf
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird zentrale Annahmestelle für GloBE‑Information Returns und Gruppenträgermeldungen sein. Sie melden elektronisch über das vom BZSt vorgegebene Verfahren, und das Amt gibt die Daten dann an andere Staaten weiter.
Die erste Frist für GloBE‑Meldungen wird vermutlich der 30. Juni 2026 für die betroffenen Berichtsperioden sein – zumindest sieht es aktuell so aus.
Technisch gesehen sollten Sie die Daten nach dem GloBE‑Schema aufbereiten, vor dem Versand eine Validierung durchführen und die fristgerechte Übermittlung im Blick behalten. Es lohnt sich, rechtzeitig die technische Infrastruktur, die Rollenverteilung und interne Kontrollprozesse zu organisieren. Halten Sie die CSV/XML‑Formate sowie die Signatur‑ und Authentifizierungsanforderungen des BZSt bereit – das kann im Alltag manchmal ganz schön aufwendig werden.
Inländische Zusatzsteuer (QDMTT) im deutschen Kontext
Die Qualified Domestic Minimum Top‑Up Tax (QDMTT) ist eine nationale Ergänzungssteuer, mit der Deutschland versucht, Steuerlücken bei inländischen Gesellschaften zu schließen.
Falls eine internationale Gruppe hierzulande zu niedrig besteuert wird, kann die QDMTT ins Spiel kommen. Im Kern geht es darum, dass inländische Gruppen am Ende mindestens 15 % Steuern zahlen – nicht weniger, egal wie kreativ die Struktur aussieht.
Für Sie heißt das: Werfen Sie einen genauen Blick darauf, ob Ihre Gruppe unter die QDMTT fällt oder ob vielleicht andere Regelungen (wie ein Top‑Up durch die Muttergesellschaft) greifen. Die Berechnung der Zusatzsteuer sollten Sie gut dokumentieren – und ehrlich gesagt, die Meldefristen und Zahlungswege sind auch nicht zu unterschätzen. Wer da den Überblick verliert, hat schnell ein Problem.