Eine Handwerkerrechnung ist rechtssicher, wenn Pflichtangaben stimmen und Leistungen transparent ausgewiesen sind – insbesondere Arbeitszeit, Material, Kleinmaterial und Anfahrten. Mit den folgenden kompakten Leitlinien vermeiden Sie Rückfragen und sichern eine zügige Zahlung.

Kurz-Check

  • Vollständige Pflichtangaben (siehe unten) – sonst drohen Verzögerungen.
  • Transparenz bei Arbeitszeit, Material, Zuschlägen und Anfahrt.
  • Digital & GoBD: Prozesse dokumentieren, E-Rechnung vorbereiten.

Pflichtangaben (kompakt)

  • Name/Anschrift von Betrieb und Kunde
  • Fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Leistungsdatum/-zeitraum
  • Steuernummer oder USt-ID
  • Netto, Steuersatz (i. d. R. 19 %, ggf. 7 %), Umsatzsteuerbetrag, Brutto
  • Zahlungsziel, Bankverbindung

Für die praktische Ausgestaltung der Positionen empfehlen wir den Beitrag
Umsatzsteuer im Handwerk: Rechnungsgestaltung.

Arbeitszeit & Stundensätze korrekt ausweisen

  • Stundensatz klar benennen (z. B. 50,00 €/h) und Arbeitszeit je Tag oder Einsatz aufführen.
  • Stundenzettel/Zeiterfassung mit Datum, Tätigkeit, Dauer – idealerweise vom Auftraggeber gegengezeichnet.
  • Trennen von Arbeitszeit, Fahrzeit und Rüstzeit; Rundungen in Viertelstunden sind gängig.
  • Leistungsbeschreibung konkret (z. B. „Austausch Armatur inkl. Dichtung“) – keine Leerformeln.

Material, Kleinmaterial & Zuschläge

  • Einzelaufstellung (Menge × Preis) oder Pauschale – immer vorab vereinbaren und auf der Rechnung klar benennen.
  • Materialzuschlag (Beschaffung/Lager/Transport) ist zulässig, wenn offen ausgewiesen.
  • Kleinmaterial (z. B. Dübel/Schrauben) als Pauschale möglich – transparent und realistisch kalkuliert.

Anfahrt & Baustellenpauschale

  • Fahrtkosten als Kilometer- oder Anfahrtspauschale; Fahrzeit nur, wenn vereinbart.
  • Baustellenpauschale (Organisation/Einrichtung vor Ort) nur bei vorheriger Absprache – eindeutig bezeichnen.
  • Zusatzkosten immer vor Vertragsabschluss kommunizieren.

Abschlags- vs. Schlussrechnung (kurz erklärt)

  • Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Teilleistungen – sichern Liquidität bei längeren Projekten.
  • Schlussrechnung fasst alle Leistungen zusammen, zieht Abschläge ab und weist den Restbetrag aus (nach Abnahme).
  • Prüffähigkeit: klare Positionen, Leistungszeiträume und Abweichungen zum Kostenvoranschlag erläutern.

Mehr zur Vorbereitung auf Prüfungen:
Betriebsprüfung im Handwerk.

Digital: E-Rechnung, GoBD & Kasse

  • E-Rechnung ist mehr als PDF: strukturiertes Format (z. B. XRechnung/ZUGFeRD), Pflichtfelder, maschinell lesbar – siehe
    E-Rechnung: Überblick.
  • GoBD-konforme Ablage (Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit) und klare Prozesse – z. B. mit
    Unternehmen online.
  • Kassenthemen (Barumsätze): TSE-Pflicht für elektronische Kassen; Grundlagen in
    Kassenführung und
    Kassen-Nachschau.

Steuerbonus für Haushalte

Private Auftraggeber können 20 % der Arbeitskosten (nicht Material) als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abziehen. Deshalb Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen – das erleichtert die Anerkennung durch das Finanzamt.


Sie möchten Ihre Handwerker-Rechnungen rechtssicher und kundenfreundlich gestalten? Wir unterstützen erfolgreich Betriebe in Völklingen, Saarlouis und Saarbrücken –> Kontakt aufnehmen.