Ärztliche Kooperationen bieten Flexibilität – aber die gewählte Form hat steuerliche und organisatorische Konsequenzen. Hier sind die wichtigsten Abgrenzungen, damit Ihre Praxisstruktur trägt.

1) Kerndifferenz

  • Praxisgemeinschaft: Organisatorischer Zusammenschluss zur gemeinsamen Nutzung von Räumen/Personal/Technik. Jede Praxis rechnet selbst ab, eigene Patientenstämme, häufig interne Kostenverteilung.
  • BAG (Gemeinschaftspraxis): Gemeinsame Berufsausübung als wirtschaftliche Einheit (z. B. GbR/PartG). Gemeinsame Abrechnung, gemeinsame Patienten, Gewinnverteilung nach Vertrag.

2) Steuerliche Folgen

  • Einkünfteermittlung: BAG → gemeinsamer Jahresabschluss/Überschussrechnung der Gesellschaft; Praxisgemeinschaft → jede Praxis separat.
  • Umsatzsteuer: Leistungen zwischen den Mitgliedern der Praxisgemeinschaft können umsatzsteuerpflichtig sein (z. B. Personal-/Geräteüberlassung). In der BAG entfallen interne Leistungsbeziehungen.
  • GewSt-Risiken: Atypische Nebenumsätze (z. B. Handel, kosmetische Leistungen) sorgfältig trennen.

3) Organisation & Verträge

  • BAG: Gesellschaftsvertrag (Einlage, Gewinnverteilung, Ausscheiden, Investitionen, Vertretung)
  • Praxisgemeinschaft: Präzise Kostenverteilungs- und Nutzungsregelungen, klare Außendarstellung (kein „Schein-BAG“)
  • Digitale Rechnungsprozesse & E-Rechnung mit Partnern/Lieferanten planen:
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4) Checkliste für die Wahl der Struktur

  • Gemeinsame Patientenbehandlung gewollt? → eher BAG
  • Nur Raum-/Gerätenutzung ohne gemeinsame Behandlung? → eher Praxisgemeinschaft
  • Abrechnung: gemeinsam (BAG) vs. getrennt (Praxisgemeinschaft)
  • USt-Risiken bei internen Leistungen bedenken (Praxisgemeinschaft)
  • Haftung/Eintritt/Austritt vertraglich sauber regeln

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