Eine Praxisübernahme ist ein Meilenstein – und steuerlich komplex. Dieser Überblick zeigt, worauf Sie bei Kaufpreisaufteilung, Abschreibungen (AfA) und laufender Buchführung achten sollten.

1) Kaufpreis richtig aufteilen

Der Gesamtkaufpreis wird typischerweise auf immaterielle Werte (Goodwill), materielle Wirtschaftsgüter (Inventar, Geräte) und ggf. Vorräte aufgeteilt. Eine fundierte Aufteilung ist die Basis für korrekte AfA und transparente Finanzierung.

2) AfA und laufende Behandlung

Materielle Wirtschaftsgüter werden planmäßig abgeschrieben; für den Goodwill gelten längere Nutzungsdauern. Wichtig sind vollständige Verzeichnisse, korrekte Anschaffungsnebenkosten und eine saubere Dokumentation.

3) Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Bei Praxisübernahmen können Besonderheiten zur Umsatzsteuer greifen (z. B. Geschäftsveräußerung im Ganzen, gemischte Leistungen). Prüfen Sie Verträge und Abrechnungswege frühzeitig – insbesondere, wenn Wahlleistungen oder Nebenumsätze betroffen sind.

4) Digitalisierung & E-Rechnung im Praxisalltag

Mit der Einführung der E-Rechnungspflichten im B2B-Bereich gewinnt die digitale Prozesskette an Bedeutung – auch im Austausch mit Lieferanten und Dienstleistern. Lesen Sie dazu unseren Beitrag
E-Rechnung für Ärzte.

5) To-do-Liste vor dem Notartermin

  • Kaufpreisaufteilung und Inventarliste finalisieren
  • Verträge prüfen (Miet-/Leasing-, Mitarbeitende, IT, Wartung)
  • Digitalisierung der Belegwege planen (Belegfluss, Schnittstellen, Archiv)
  • Liquiditätsplanung und Steuervorauszahlungen anpassen
  • Abstimmung mit der Steuerberatung zu Goodwill, AfA, USt

Weiterführende Informationen & Leistungen


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