1) Kaufpreis richtig aufteilen
Der Gesamtkaufpreis wird typischerweise auf immaterielle Werte (Goodwill), materielle Wirtschaftsgüter (Inventar, Geräte) und ggf. Vorräte aufgeteilt. Eine fundierte Aufteilung ist die Basis für korrekte AfA und transparente Finanzierung.
2) AfA und laufende Behandlung
Materielle Wirtschaftsgüter werden planmäßig abgeschrieben; für den Goodwill gelten längere Nutzungsdauern. Wichtig sind vollständige Verzeichnisse, korrekte Anschaffungsnebenkosten und eine saubere Dokumentation.
3) Umsatzsteuerliche Besonderheiten
Bei Praxisübernahmen können Besonderheiten zur Umsatzsteuer greifen (z. B. Geschäftsveräußerung im Ganzen, gemischte Leistungen). Prüfen Sie Verträge und Abrechnungswege frühzeitig – insbesondere, wenn Wahlleistungen oder Nebenumsätze betroffen sind.
4) Digitalisierung & E-Rechnung im Praxisalltag
Mit der Einführung der E-Rechnungspflichten im B2B-Bereich gewinnt die digitale Prozesskette an Bedeutung – auch im Austausch mit Lieferanten und Dienstleistern. Lesen Sie dazu unseren Beitrag
E-Rechnung für Ärzte.
5) To-do-Liste vor dem Notartermin
- Kaufpreisaufteilung und Inventarliste finalisieren
- Verträge prüfen (Miet-/Leasing-, Mitarbeitende, IT, Wartung)
- Digitalisierung der Belegwege planen (Belegfluss, Schnittstellen, Archiv)
- Liquiditätsplanung und Steuervorauszahlungen anpassen
- Abstimmung mit der Steuerberatung zu Goodwill, AfA, USt
Weiterführende Informationen & Leistungen