Seit Januar 2025 gelten neue Schwellenwerte für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung.  Wer jetzt handelt, kann Verwaltungsaufwand reduzieren – oder muss sich rechtzeitig auf neue Pflichten einstellen. Diese Änderungen betreffen viele Unternehmen und Selbstständige auch in Völklingen und dem gesamten Saarland.

Was ist eine Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen regelmäßig eine Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Diese enthält die berechnete Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen und die abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Die Differenz ergibt die Zahllast oder Erstattung.

Neue Schwellenwerte ab 2025

Die neuen Grenzen gelten automatisch seit dem 1. Januar 2025. Ein Antrag ist nicht erforderlich:

  • Über 9.000 €: monatliche Voranmeldung
  • 2.001 € – 9.000 €: vierteljährliche Voranmeldung
  • Bis 2.000 €: keine Voranmeldung mehr notwendig

Die Schwellenwerte beziehen sich auf die Zahllast im Vorjahr (2024). Lesen sie dazu auch Gängige Fehler bei der Umsatzsteuererklärung und deren Vermeidung.

Was bedeutet das konkret für Unternehmer?

1. Entlastung für Kleinstbetriebe

Lag Ihre Umsatzsteuerzahllast 2024 unter 2.000 €, müssen Sie ab sofort keine Voranmeldungen mehr abgeben. Eine Jahreserklärung reicht aus.

2. Neue Grenze für Quartalszahler

Bei einer Zahllast zwischen 2.001 € und 9.000 € ist die vierteljährliche Meldung ausreichend – weniger Aufwand bei der Buchführung.

3. Monatliche Meldung bleibt Pflicht bei höheren Beträgen

Liegt Ihre Zahllast über 9.000 €, bleibt es bei der monatlichen Abgabe. Hier ist weiterhin eine saubere Buchhaltung und Fristkontrolle entscheidend.

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine wichtige steuerrechtliche Pflicht für Handwerker. Als selbstständiger Handwerker gehört die Umsatzsteuer zu den wichtigsten Steuerarten und muss in der Regel zwingend auf Rechnungen ausgewiesen werden.

Was gilt im laufenden Jahr bei Grenzüberschreitung?

In der Regel wird der Abgabezeitraum nicht unterjährig angepasst. Nur im ersten Tätigkeitsjahr (Existenzgründung) kann das Finanzamt monatliche Abgabe anordnen.

Fazit: Jetzt Übersicht schaffen

Die neuen Schwellenwerte bringen für viele Unternehmen eine echte Erleichterung. Trotzdem sollten Sie Ihre Zahlen regelmäßig prüfen und gegebenenfalls Ihre Buchhaltungsprozesse anpassen.

Eine professionelle Steuerberatung für Unternehmer unterstützt Sie dabei, Ihre Pflichten zu erfüllen und steuerliche Spielräume zu nutzen.

Sie möchten Ihre Voranmeldung prüfen lassen oder Ihre Prozesse optimieren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich in Völklingen und im gesamten Saarland.