Stolpersteine beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen

Bitcoin (BTC) ist wohl der bekannteste Vertreter der digitalen „künstlichen“ Währungen. Mittlerweile existieren aber zischtausend verschiedene Cryptowährungen. Alle, die nicht Bitcoin sind, nennt man Altcoins (von alternative Coins), wie z.B. Ethereum (ETH), IOTA oder DASH. Auf coinmarketcap.com oder coingolive.com können Sie sich alle an Kryptobörsen gehandelte Währungen anschauen. Diese Zahlungsmittel existieren nur in elektronischer Form. Sie werden in digitalen Geldbörsen, sogenannten „Wallets“, lokal auf dem PC oder Smartphone des Inhabers gespeichert. Das Kryptogeld kann direkt von Nutzer zu Nutzer (Peer-to-Peer) übertragen werden. Die Zwischenschaltung von Banken oder Brokern entfällt. Die Transaktion erfolgt mit Hilfe sogenannter „Miner“.

Die Vorteile des Kryptogeldes sind:

  • Weltweit nutzbar
  • Dezentral
  • Transparent
  • Für jeden zugänglich
  • Geringe Transaktionskosten

Kryptowährungen wie der Bitcoin sind ein Risiko-Investment. Diese Anlageform ist also nur für risikofreudige Anleger geeignet. Die Volatilität ist enorm. Der Kurs ist an manchen Tagen schon um mehr als die Hälfte gefallen. Oder eben übertrieben stark gestiegen. Die extremen Kursschwankungen nicht immer rational nachvollziehbar. Auch ein Totalverlust der Anlage ist durch Wertverfall oder ein Verbot der digitalen Währung möglich.

Mutige Anleger wagen sich trotzdem aufs Glatteis und handeln mit Bitcoins oder anderen Kryptowährungen. Wer dies tut, sollte die steuerliche Relevanz der Spekulation beachten. Denn für diese gilt:

Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind grundsätzlich steuerpflichtig

Nach dem Gesetzgeber handelt es sich um Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Es gibt zahlreiche Fallstricke in diesem Zusammenhang. Daher sollten Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater sprechen, falls Sie mit Krypotowährungen spekulieren!

Hält man das Kryptogeld beispielsweise länger als 1 Jahr, ist die Veräußerung steuerfrei. Und Achtung: Ein Tausch gilt als Veräußerung. Auch wenn Sie über Bitcoin in eine andere Kryptowährung wie z.B. Ethereum investieren, ist dieser Vorgang als Veräußerung von Bitcoin zu bewerten. Daytrading ist also auch mit Kryptowährungen steuerpflichtig. Weiterhin ist zu beachten, dass wenn sie Einnahmen, z.B. Zinsen, aus den Coins generieren, verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre.

Warum eine steuerliche Beratung beim Kauf/Verkauf von Bitcoin & Co. wichtig ist

Lassen Sie uns ein Worst-Case-Szenario zeichnen:

Ein Sohn kauft für seinen Vater Kryptowährungen und handelt damit im Daytrading. Zuerst läuft es richtig super. Er macht einen fünfstelligen Gewinn.

Während eines Besuchs bei seinem Steuerberater erwähnt der Vater stolz die Erfolgsgeschichte seines Sohnes. Der Steuerberater weist ihn darauf hin, dass Gewinn steuerpflichtig ist. Daraufhin wurde auch die Einkommensteuernachzahlung fünfstellig…

Dann folgt eine bittere Wende: Der Kurs der Kryptowährung rutscht in den Keller. Zum Zeitpunkt, als der Steuerbescheid kommt, ist der gesamte Bestand an Kryptowährung weniger wert, als die Steuerschuld für den steuerpflichtigen Gewinn aus der Spekulation.

Folgende Fehler passierten in diesem Fall:

  1. Die Währungen kaufte der Sohn auf den Namen des Vaters gekauft. Der Vater musste sie somit versteuern. Dies führte zu einer deutlichen Steuer-Progression, also einer spürbaren Erhöhung des Einkommensteuersatzes.
  2. Vater und Sohn haben nicht mit der Steuerschuld gerechnet, da die Kryptowährung nicht in Euro gewechselt wurde, sondern nur innerhalb der Kryptowährungen getauscht wurde. Auch diese Buchgewinne sind steuerpflichtig!
  3. Die inzwischen eingetretenen Verluste durch den Kursverfall der Kryptowährung wurden nicht realisiert. Nur realisierte Verluste sind verrechenbar bzw. steuerlich anrechenbar.

Die verschiedenen Bestände an Kryptogeldern wurden über ein Jahr nicht angefasst. Somit können sie nicht mehr in der Einjahresfrist als Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften geltend gemacht werden.

Grundsätzlich sind Investition in Kryptowährungen ein spannendes und risikobehaftetes Invest, mit dem hohe Kursgewinne möglich sind. Aber eben auch hohe Kursverluste. Lassen Sie sich unbedingt steuerlich beraten, sofern Sie mit in Krypotwährungen handeln oder diese halten. So können Sie steuerliche Ansprüche rechtzeitig geltend machen und ihr Investment auch aus steuerlicher Sicht rational steuern.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen zu Daytrading und dem Investment in Kryptowährungen und beraten Sie gerne persönlich und selbstverständlich streng vertraulich! Mehr Informationen dazu unter https://www.steuerberater-braun.de/kryptowaehrung/.