Seit dem 1. Januar 2025 gelten zahlreiche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen. Auch wenn einige politische Vorhaben nicht umgesetzt wurden, sind viele Reformen in Kraft getreten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die Privatpersonen, Unternehmer und Arbeitgeber betreffen.

Änderungen für alle Steuerzahler

  • Gesetzliche Krankenkassen: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist von 1,7 % auf 2,5 % gestiegen.
  • Pflegeversicherung: Der Beitragssatz beträgt nun 3,6 %; Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag von 0,6 % (Gesamtsatz: 4,2 %).
  • Zustellungsfiktion: Steuerbescheide gelten nun erst am vierten Tag nach Postaufgabe oder elektronischer Bereitstellung als zugegangen.
  • Spendenabzug: Für Spenden ins Ausland ist ab sofort eine amtliche Zuwendungsbestätigung und Registrierung der Organisation beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich.

Steuerliche Änderungen für Familien und Privatpersonen

  • Grundfreibetrag: Erhöht auf 12.096 Euro jährlich.
  • Kinderfreibetrag: Liegt nun bei 6.672 Euro.
  • Kindergeld: Aktuell 255 Euro pro Kind und Monat.
  • Kinderbetreuungskosten: Bis zu 4.800 Euro absetzbar, davon 80 % der tatsächlichen Aufwendungen.
  • Kalte Progression: Der Einkommensteuertarif wurde angepasst, die Soli-Freigrenze liegt bei 19.950 Euro.
  • Krankenkassenbonus: Bonusleistungen bis 150 Euro gelten nicht als Beitragserstattung und mindern nicht den Sonderausgabenabzug.
  • Unterhaltszahlungen: Nur noch bei Überweisung abziehbar – Bargeld wird steuerlich nicht anerkannt.
  • Pflegeleistungen: Auch für Pflege- und Betreuungsleistungen gilt: Nur Zahlungen per Banküberweisung ermöglichen den Steuerabzug.
  • Erbfallkostenpauschbetrag: Angehoben auf 15.000 Euro.

Unternehmer & Selbstständige: Neue Pflichten und Chancen

  • Elektronische Rechnung: Seit Januar Pflicht für B2B-Umsätze. Nur strukturierte Rechnungsformate wie XRechnung gelten als E-Rechnung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur E-Rechnung.
  • Kleinunternehmerregelung: Neue Umsatzgrenzen: 25.000 € im Vorjahr, max. 100.000 € im laufenden Jahr.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Schwelle für vierteljährliche Abgabe steigt auf 9.000 € (vorher 7.500 €); Befreiung bis 2.000 € Umsatzsteuer.
  • Kassenmeldepflicht: Meldung elektronischer Kassensysteme ist ab Juli 2025 verpflichtend.
  • E-Bilanz: Jetzt inklusive Kontennachweis einzureichen.
  • Degressive Abschreibung: Ab 2025 wieder nur lineare Abschreibung für neu angeschaffte Wirtschaftsgüter.

Änderungen bei der Umsatzsteuer

  • Differenzbesteuerung: Bagatellgrenze angehoben auf 750 Euro Einkaufspreis.
  • Bildungsleistungen: Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung nach EU-Vorgaben.
  • Virtuelle Leistungen: Leistungsort richtet sich bei Privatkunden nun nach deren Wohnsitz.
  • Kunstgegenstände: Ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt wieder für den Kauf, nicht jedoch für Vermietung.

Immobilien & Energie

  • Grundsteuerreform: Seit Januar wird die Grundsteuer erstmals nach neuen Bewertungsgrundlagen erhoben – je nach Bundesland unterschiedlich.
  • Photovoltaik: Steuerfreiheit einheitlich bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit – Grenzwerte gelten als Freigrenze. Details dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag zur steuerlichen Förderung von Photovoltaikanlagen.
  • Erbschaftsteuer-Stundung: Für selbstgenutzte Wohnimmobilien ist eine zinslose Stundung bis zu 10 Jahren möglich.
  • Wohngemeinnützigkeit: Neue steuerliche Begünstigung für günstigen Wohnraum durch gemeinnützige Vermieter.

Arbeitgeber & Arbeitnehmer

  • Mindestlohn: Seit Januar beträgt er 12,82 Euro pro Stunde.
  • Minijobs: Die neue Verdienstgrenze liegt bei 556 Euro.
  • Midijob-Zone: Gilt von 556,01 € bis 2.000 €.
  • Lohnsteuer auf Entschädigungen: Die ermäßigte Besteuerung erfolgt nicht mehr direkt über den Lohnsteuerabzug, sondern nur noch im Rahmen der Steuererklärung.
  • Sozialversicherungsprüfung: Ab sofort ist auch die Finanzbuchhaltung digital zu übermitteln.

Fazit

Seit Jahresbeginn sind zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft – vom Mindestlohn bis zur Grundsteuer, von der E-Rechnung bis zu neuen Umsatzsteuergrenzen. Unternehmer wie Privatpersonen sind gut beraten, ihre Prozesse zu überprüfen und ihre steuerlichen Optionen neu zu bewerten. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, nicht nur Pflichten zu erfüllen, sondern gezielt Steuervorteile zu nutzen.

Weitere Informationen und aktuelle Beiträge finden Sie in unserem Blog.