Im digitalen Zeitalter sind smarte Lösungen für das Dokumentenmanagement besonders wichtig. Vor allem Lohnabrechnungen und vertrauliche Bescheinigungen müssen sicher zugestellt und verwaltet werden.  Mit dem DATEV-Portal „Arbeitnehmer Online“ bieten wir unseren Mandanten ein datenschutzgerechtes Online-Portal für genau diesen Zweck an. Auch die angestellten Arbeitnehmer profitieren von der praktischen Plattform.

Die Arbeitserleichterung liegt für Arbeitgeber auf der Hand. Für Angestellte bietet die Online-Lösung fast noch mehr Vorteile: Sie finden alle wichtigen Dokumente zur Lohnabrechnung an einem zentralen Ort. Die Daten liegen gut geschützt auf DATEV-Servern in Deutschland.

Die DATEV-Rechenzentren genießen großes Vertrauen

Zeitgemäße Zustellung der Lohnabrechnung im DATEV-Portal

Der papierhafte Versand ist definitiv veraltet. Umweltfreundlich war er noch nie. Mit dem Online-Portal von DATEV verwalten Sie Lohnabrechnungen und Arbeitgeberbescheinigungen ganz einfach elektronisch.

Egal ob mit Tablet oder PC:

Lohnunterlagen oder z.B. Reisekostenabrechnungen sind jederzeit und weltweit verfügbar

Der Login erfolgt entweder mit SMS Tan oder dem neuem Personalausweis. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfällt die Zettelwirtschaft.

Gerade in neuen Lebenssituationen zahlt sich ein zentraler Speicherort für Lohnabrechnung & Co. aus:

Nehmen wir als Beispiel ein junges Elternpaar, das sich gerade über seinen frisch geborenen Nachwuchs freut. Die Babyausstattung steht im brandneuen Kinderzimmer. Mama und Papa haben beim Nestbau ganze Arbeit geleistet. Sie sind überglücklich. Nun gilt es, zeitnah Elterngeld zu beantragen. Wer das schon einmal getan hat weiß, dass man eine Menge Unterlagen benötigt. Da ist es äußerst hilfreich, wenn z.B. die letzten 12 Lohnabrechnungen auf Knopfdruck verfügbar sind.

Alle Lohnunterlagen auf einen Blick – das freut auch junge Eltern bei der Beantragung des Elterngeldes

Also einfach einloggen, ausdrucken und mit dem Antrag versenden. Fertig. Ganz ohne lästiges Suchen, Anfordern von Duplikaten und ganz ohne Stress. Die jungen Eltern können sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: ihre Elternzeit mit dem Baby.

Oder nehmen wir die Lohnsteuerbescheinigung: Diese wird beispielsweise für die private Einkommensteuererklärung benötigt. Auch diese können Ihre Angestellten jetzt ganz einfach online in dem DATEV-Portal für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abrufen.

Hört sich gut an?

Dann sprechen Sie uns gerne an. Wir nutzen das DATEV-Portal „Arbeitnehmer online“ und bieten unseren Mandaten damit ein Rundum-Sorglos-Paket für die Verwaltung der Lohnunterlagen.

Mehr Infos finden Sie auch unter https://www.datev.de/ano/