Bei Betriebsprüfungen suchen Prüfer der Finanzbehörde gezielt nach Angriffspunkten, um mögliche Schwachstellen in Unternehmen aufzudecken. Diese Schwachstellen können zu zusätzlichen Steuereinnahmen führen. Da die Prüfer sowohl die individuellen betrieblichen Abläufe als auch die unterschiedlichen Prüfungsschwerpunkte der Finanzämter kennen, sollte man sich darauf vorbereiten, mögliche Fallstricke zu umgehen.

Es ist schwierig, genau festzustellen, welche Aspekte die Prüfer bei einer Betriebsprüfung genauer untersuchen werden. Die Schwerpunkte können von den Prüfern selbst sowie den jeweiligen prüfenden Finanzämtern beeinflusst werden. Es gibt jedoch klare Trends, auf die die Prüfer besonders achten. Handwerksbetriebe, die sich für steuerliche Themen interessieren, sollten daher auf mögliche Angriffspunkte vorbereitet sein und geeignete Strategien entwickeln, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Am besten besprechen Sie mögliche Problemstellungen mit einem Handwerker erfahrenen Steuerberater.

Die gängigsten Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen

Buchführung und Vorsteuer

Bei Fahrtenbüchern treten oft Inkonsistenzen auf. Wenn diese zahlreich sind oder das Fahrtenbuch mittels Excel erstellt wurde, kann das Finanzamt dies ablehnen. In diesem Fall wird die Privatnutzung nach der kostenintensiven Ein-Prozent-Methode berechnet.

Umsatzsteuer kommt ins Spiel, wenn die angebotenen Waren vor Ort verzehrt werden können, z. B. in Bäckereien oder Metzgereien. In solchen Fällen müssen 19 Prozent Umsatzsteuer statt sieben Prozent abgeführt werden. Bei Zweifeln droht eine Schätzung auf Basis von 19 Prozent. Jedoch muss es sich um Verzehr im Geschäft handeln, nicht um Kunden, die ihre Waren mitnehmen.

Ein weiterer Aspekt bei der Umsatzsteuer ist die korrekte Umsetzung der Anpassungen im Juli 2020 (von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent) sowie die erneute Anhebung im Januar 2021.

Belege, Umsätze und Kosten

Die Prüfer legen besonderen Wert auf die Eingangsrechnungen. Fehlt eines der erforderlichen Elemente, wie beispielsweise eine fortlaufende Rechnungsnummer oder der Lieferzeitpunkt, kann der Vorsteuerabzug gekürzt werden. Rechnungen können später geändert werden, sofern der Rechnungsaussteller noch existiert.

Das Reverse-Charge-Verfahren erfordert ebenfalls besondere Sorgfalt. Damit übertragen Sie als Leistungserbringer die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Achten Sie darauf, dass dieser die Umsatzsteuer abführt und dies nachweisen kann.

Bilanz, Entnahmen und Bewertung

Bei der Gewinnverlagerung prüfen die Prüfer häufig Rückstellungen, Teilwertabschreibungen und Aktivierungen. Seien Sie dabei besonders sorgfältig und dokumentieren Sie alles genau.

Bei Unternehmensnachfolgen oder Erbschaften sind Haltefristen, schädliches Verwaltungsvermögen oder Bewertungen Gegenstand der Prüfung.

Elektronische Kasse und Vorsteuerabzug

Die Einhaltung der Einzelaufzeichnungspflicht wird bei bargeldintensiven Handwerkern wie Bäckern kontrolliert. Fehler können zu einer Hinzuschätzung führen.

Jahresabschluss und Gewerbesteuer

Bei der Überprüfung des Jahresabschlusses achten Prüfer auf verschiedene Aspekte wie Inventurbewertung, die Finanzbuchhaltung mit Zugriff auf vorgelagerte Systeme wie Warenwirtschaft oder Lagerhaltung sowie Abschreibungszeiten für Wirtschaftsgüter.

Privatennahmen und- Einlagen

Einige strittige Punkte können in der Geldverkehrsrechnung auftauchen. Gerade bei kleineren Einzelunternehmen analysieren die Betriebsprüfer den Geldverkehr zwischen Betrieb und privatem Bereich des Inhabers. Sollten hier Fehlbeträge auffallen, können Schwarz-Einnahmen vermutet werden.

Elektronisches Vorsystem und Fakturierungsprogramme

Prüfer verwenden elektronische Systeme, um die Einnahmen zu kontrollieren. Stellen Sie sicher, dass Ihre Programme ordnungsgemäß funktionieren, um Probleme zu vermeiden.