(Weihnachts-) Geschenke für Kunden, Geschäftsfreunde oder auch langjährige Mitarbeiter können Sie als Unternehmer von der Steuer abziehen. Dabei sind ein paar Vorgaben zu beachten: Erstens müssen Sie aufzeichnen, wer was bekommen hat. Zweitens sind Freigrenzen zu beachten. Die wichtigste Grundregel lautet: Als Unternehmer können Sie Geschenke im Wert von 35 Euro (netto) pro Jahr und Person steuerlich geltend machen. Geschenke, die über diesem Betrag liegen, müssen Sie aus der Privatkasse zahlen.