Niemand denkt gern darüber nach, was passiert, wenn etwas Unvorhergesehnes passiert. Das Thema „plötzlicher Ausfall des Unternehmers“ wird in vielen Fällen verdrängt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der „Ernstfall“ wird gerne verdrängt – bis er dann da ist. Wir hoffen natürlich, dass Sie zumindest gesundheitlich vom Virus verschont worden sind und bleiben. Und: Wir raten Ihnen jetzt Ihre Notfallplanung zu starten bzw. zu überdenken. Sind weder Unternehmertestament, Notfallvorsorgepläne noch Kontovollmachten für die Geschäftskonten vorhanden, befindet sich das Unternehmen in einer schwierigen Situation. Gerade in mittelständischen Unternehmen, in denen der Geschäftsablauf stark auf die Person des Inhabers fokussiert ist, ist das problematisch. Im schlimmsten Fall steht dann die Existenz der Firma auf dem Spiel. Trotz dieses immanenten Risikos verfügen nur 15 Prozent aller Unternehmer über eine Planung für den Ernstfall. Und nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn erfolgen etwa 25% der Unternehmensübertragungen in Deutschland aufgrund von Unfall, Krankheit oder Tod des Firmenchefs. Ausfall wirkt sich auf Firma und Unternehmerfamilie aus Neben dem Geschäft ist aber auch die Unternehmerfamilie betroffen. Das Unglück kann auch für die Angehörigen zur Existenzbedrohung werden, wenn jegliche Absicherung für die Familie fehlt. Auch wenn der Unternehmer nur vorübergehend ausfällt, z.B. weil er länger krank ist, kann dies zur finanziellen Belastung werden. Schließlich er­halten Unternehmer in der Regel keine gesetzlichen Leistungen. Für sie ist die Vorsorge daher besonders wichtig. Dies sollte durch eine Berufs – beziehungsweise Erwerbungsfähigkeitsversicherung abgesichert werden. Unabhängig davon ist eine Risikolebensversicherung auf jeden Fall empfehlenswert. Diese sollte aber nicht vom Versicherten, sondern von dem Begünstigten abgeschlossen werden. Wenn der Begünstigte die Versicherungsbeiträge auch zahlt, ist eine etwaige Versicherungsleistung nicht erbschaftsteuerpflichtig. Gerade Unternehmer sollten deshalb frühzeitig einen Notfall­plan erstellen, der im Idealfall Teil einer unternehmerischen Strategie ist. Zentraler Punkt einer solchen Strategie ist, frühzeitig einen Vertre­ter oder sogar Nachfolger zu bestimmen, der die Geschäfte weiterführen kann. Steht kein Kandidat für den Notfall zur Verfügung, gibt es auch die Möglichkeit, einen externen Interimsmanager zu engagieren. So weit wie möglich einen Stellvertreter aus dem eigenen Haus zu finden hat allerdings große Vorteile. Schließlich kennt er das Unternehmen und hat das Vertrauen der Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter. Ist der Stellvertreter auch potenzieller Nachfolger des Firmenchefs, so kümmert er sich aller Erfahrung nach auch um die Fortführung des Unternehmens und damit um seine eigene Zukunft. Zu wissen, dass die Geschäftsführung im Falle einer Abwesenheit oder nach dem Tod in guten Händen liegt, ist das eine. In trockenen Tüchern ist die Regelung aber erst dann, wenn sie auch schriftlich fixiert ist. Welche Person(en) welche Funktionen im Unternehmen übernehmen, wer welche Stimmrechte beziehungsweise Kapitalanteile erhält, muss – je nach Rechtsform des Unternehmens – im Gesellschaftsvertrag und/oder im Testament festgehalten wer­den. Die Regelung der Rechtsnachfolge nach dem Tod des Firmenchefs zählt zu einem der wichtigsten Punkte in einem Notfallplan, daneben sollte der Unternehmer aber auch persönliche Belange absichern. Schließlich kann es vorkommen, dass die Krankheit zur Geschäftsunfähigkeit des Firmenchefs führt. Existieren für diesen Fall keine bürgerlich-rechtlichen Vollmachten, erhält ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer die Entschei­dungsgewalt. Das Tagesgeschäft regeln Im Moment ist es besonders wichtig, dass zumindest das Tagesgeschäft weiter laufen kann, wenn der Chef plötzlich ausfällt. Dies ist allerdings nur dann mög­lich, wenn zuvor wichtige Regelungen getroffen wurden. Ein Beispiel: Ist niemand berechtigt, Gehälter zu überweisen, weil es keine entsprechende Bankvollmacht gibt, verärgert das nicht nur die Mitarbeiter, auf deren Engagement Sie gerade in der Krise besonders angewiesen sind. Damit der Betrieb rund laufen kann, finden Sie hier eine Checkliste, welche Dokumente, Listen und Anweisungen der Notfallkoffer enthalten sollte. Für den Notfall sollte alles geregelt sein, damit der Ausfall nicht auch Ihre Firma in ihrer Existenz gefährdet. Bei der Erstellung Ihres Notfallplanes unterstützen wir Sie gerne. Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrer Vorsorgeregelung und Gestaltung Ihrer Nachfolgeplanung beratend zur Seite. Und vielleicht hat der „Shutdown“ doch einen kleinen Vorteil gebracht: Ihnen die Zeit zu geben sich mit diesem wichtigen Thema auseinanderzusetzen