Im Bereich des Steuerwesens stehen Handwerksbetriebe vor vielfältigen Herausforderungen. Die Digitalisierung schreitet voran und mit ihr die Veränderungen in der Steuerlandschaft. Ab 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die für Unternehmer im Handwerk bedeutsam sind, insbesondere die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Diese Umstellung erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Neben der anstehenden E-Rechnungspflicht spielen auch traditionelle Aspekte der Unternehmensbesteuerung weiterhin eine wesentliche Rolle. Ob es um Lohnabrechnungen, Erbschaftssteuern oder allgemeine Unternehmenssteuern geht – stets sollten steuerliche Pflichten sorgfältig und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Marktdaten abgewickelt werden. Für Handwerksunternehmen gilt es, stets informiert zu bleiben und sich kompetent beraten zu lassen, um den Erfolg des eigenen Unternehmens sicherzustellen.

Elektronische Rechnungsstellung ab 2025 – Wichtige Aspekte für Geschäftsinhaber

Die digitale Übergangsperiode ist bis zum 31. Dezember 2024 anvisiert, um sich auf das neue Zeitalter der elektronischen Rechnungslegung vorzubereiten. Jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an andere Geschäfte verkauft, sollte frühzeitig damit beginnen, seine Prozesse für das Empfangen und Versenden von Rechnungen zu digitalisieren.

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Versenden traditioneller Papierrechnungen im Geschäftsumfeld mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 € nicht mehr die Norm sein. Alle Rechnungen müssen zu diesem Zeitpunkt elektronisch übermittelt werden, was eine signifikante Veränderung im Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen darstellt. Dieser Wechselschritt bietet nicht nur eine Reduzierung der Papierberge, sondern auch eine Steigerung der Effizienz, Genauigkeit und Geschwindigkeit der buchhalterischen Prozesse, was eine Kostenreduktion zur Folge haben kann.

Strukturierte Datenformate wie ZUGFeRD und XRechnung sorgen für eine nahtlose elektronische Rechnungsstellung. ZUGFeRD verbindet PDF-Dokumente und XML-Daten, was eine einfache Handhabung verspricht. XRechnung hingegen setzt vollständig auf XML und zeichnet sich durch seine Effizienz und Aktualität aus.

Für Lieferungen und Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Fahrausweise gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung nicht. Bis zum 31. Dezember 2027 ist zudem die Nutzung des EDI-Verfahrens eine Ausnahmeoption.

Rechnungsaussteller sollten prüfen, ob ihre Buchhaltungssoftware ab 2025 die Erstellung und den Versand von Rechnungen gemäß den Standards für elektronische Rechnungen unterstützt und GoBD-konform ist. Des Weiteren ist es ratsam, die Stammdaten wie E-Mail-Adressen von Rechnungsempfängern frühzeitig in der Buchhaltungssoftware zu hinterlegen und zu pflegen, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

Vereinfachungen bringen auch Vorteile

Handwerksbetriebe und Dienstleister, die bislang bereits Rechnungen digital verschickt haben, müssen beachten, dass der Empfänger ab 2025 nicht mehr explizit zustimmen muss, um eine elektronische Rechnung zu erhalten. Dies vereinfacht den Prozess erheblich.

Unternehmen sollten auch ihren Prozess zur Verarbeitung eingehender Rechnungen überdenken. Beispielsweise kann für die Annahme elektronischer Rechnungen eine spezifische E-Mail-Adresse eingerichtet werden, und Software kann genutzt werden, um Rechnungen automatisch auf Fehler zu überprüfen und an die entsprechenden Abteilungen weiterzuleiten.

Abschließend ist die bevorstehende Umstellung auf die E-Rechnung für Unternehmen nicht nur eine regulatorische Verpflichtung, sondern bietet zugleich die Gelegenheit, Betriebsprozesse zu modernisieren und zukunftsfähig zu gestalten. Weniger Papierkram, eine Minimierung von Fehlern und Zeitersparnis sind nur einige der Vorteile dieser Umstellung.

Handwerker und Unternehmer aufgepasst: Nutzen Sie Ihre Netzwerke und Ressourcen, lassen Sie sich von Experten beraten und beginnen Sie unverzüglich mit der Planung für die digitale Zukunft Ihrer Rechnungsstellung.