Für Rechnungen bis 250 € brutto können Rechnungen etwas formloser ausgestellt werden, als es der Gesetzgeber grundsätzlich für Rechnungen fordert.

Sie müssen lediglich folgende Angaben enthalten: » Name und Anschrift des leistenden Unternehmers » genaue Liefer- bzw. Leistungsbezeichnung » Bruttopreis (Nettobetrag und Betrag der Umsatzsteuer sind nicht notwendig) » Umsatzsteuersatz (in Deutschland also in der Regel 7 % oder 19 %)

Achtung neu: Auch das Leistungsdatum muss angegeben werden – einige Kassensysteme haben die Möglichkeit, eine solche Kleinbetragsrechnung auf Knopfdruck zu erstellen. Die neue Anforderung ist hier aber oft noch nicht umgesetzt.

Unser Tipp: Sprechen Sie Ihren Kassenhersteller aktiv an.