Erklärvideo zur viel diskutierten steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmer: Hier beschreiben wir den Inhalt des Videos. Den Link zum Anschauen des Filmchen finden Sie unten auf der Seite.

Arbeitszimmer

Wie Sie Kosten für das heimische Büro richtig absetzen.

Viele Berufstätige arbeiten für ihren Beruf auch von zu Hause aus.

Vor allem Selbstständige und Angestellte ohne eigenen Arbeitsplatz im Unternehmen, haben ein Heimbüro.

Die Kosten für ein Arbeitszimmer können Sie von der Steuer absetzen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um einen vom Wohnbereich getrennten Raum handeln.
  • Eine Arbeitsecke genügt nicht.
  • Der Raum muss zu über 90 % berufliche genutzt werden.

Möbel, die eine Privatnutzung vermuten lassen, sollten aus dem Raum verbannt werden.

Um die Kosten für das Zimmer ungedeckelt absetzen zu können, muss es der Mittelpunkt aller beruflichen Tätigkeiten sein. Entscheidend ist dafür nicht die im Arbeitszimmer verbrachte Zeit.

Vielmehr muss der prägende Teil der Arbeit dort erledigt werden.

Zum Beispiel ist für einen Schriftsteller das Recherchieren und Schreiben prägend. Bei einem Außendienst-Mitarbeiter sind Kundenbesuche die wesentliche Tätigkeit.

Das Arbeitszimmer kann also nicht Tätigkeitsmittelpunkt sein. Aber auch wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb des Arbeitszimmers liegt, können sie immerhin noch bis 1.250 € abziehen.

Das ist dann allerdings nur möglich, wenn Sie keinen anderen Arbeitsplatz haben. Wie es beim eben erwähnten Außendienst-Mitarbeiter der Fall ist.

Für ein anerkanntes Arbeitszimmer können Sie alle Kosten der Immobilien mit dem Anteil des Arbeitszimmers an der Wohnfläche geltend machen.

Zu den absetzbaren Kosten zählen unter anderem die Ausstattung des Arbeitszimmers, die Miete inklusive Betriebskosten bzw. die Abschreibung, die Reinigung und die Versicherung.

Zum Arbeitszimmer gibt es zahlreiche Urteile und Entscheidungen vom Finanzgerichten (FG) und Bundesfinanzhof (BFH).  Deshalb können wir hier nur einen ganz kleinen Ausschnitt zu den steuerlichen Auswirkungen geben.

Noch Fragen? Wir helfen ihnen gerne weiter.

Schauen Sie sich unser Erklärvideo zu dem Thema auf unserer Webseite „Steuervideos“ in der Rubrik „Ratgeber & Rechner“ an:

https://www.steuerberater-braun.de/steuervideos/